Gemeindewahlkommission

bestehend aus 4 Mitgliedern

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Beschreibung

Die Gemeindewahlkommission ist im Dekret des Präsidenten der Republik 20. März 1967, Nr. 223 vorgesehen und geregelt.

Die Gemeindewahlkommission wird vom Gemeinderat in der ersten Sitzung nach der Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindeausschusses, aus seiner Mitte, gewählt. Die Gemeindewahlkommission bleibt bis zur Wahl einer neuen Gemeindewahlkommission im Amt. Sie besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 3 effektiven Mitgliedern, sowie aus 3 Ersatzmitgliedern.

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Mitglieder

Christian Terleth

Gemeinderat, Gemeindereferent

Werner Thaler

Gemeinderat

Heidi Ulm

Gemeinderätin

Orte

Gemeinde Montan an der Weinstraße

SANKT BARTHOLOMÄUS STRASSE 15, 39040 MONTAN AN DER WEINSTRASSE

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 11.09.2025, 10:14 Uhr