Die Verordnung legt fest, wie die Gemeinde Montan a.d.W. Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen und für Werbemaßnahmen erhebt.
Es gibt spezifische Regeln für die Beantragung, Genehmigung und Verwaltung dieser Nutzungen und Werbemaßnahmen.
Bei Verstößen gegen die Verordnung werden Strafen und Entschädigungen verhängt.