Am 01.07.2022 wurde die Initiative „Waschbare Windeln“ in der Gemeinde Montan laut Ratsbeschluss Nr. 25 vom 16.06.2022 eingeführt, mit dem Ziel Familien zu ermutigen, ein ökologisches, kostengünstiges und gesundes Produkt zu verwenden. Es wird ein Spesenbeitrag von 50 % der nachgewiesenen Kosten für den Ankauf von waschbaren Windelsets gewährt, wobei ein maximaler Beitrag von 150,00 Euro je Kind ausbezahlt werden kann. Wird im ersten Lebensjahr des Kindes angesucht, kann ein Spesenbeitrag von 150,00 Euro gewährt werden. Wird der Antrag im zweiten Lebensjahr des Kindes gestellt, kann ein Spesenbetrag von max. 75,00 Euro gewährt werden.
Im Kaufbeleg (Kassabon oder saldierte Rechnung, lautend auf den Namen der Erziehungsberechtigten) muss immer der eindeutige Nachweis über die Anschaffung von Stoffwindelsets ersichtlich sein. Das Dokument kann maximal 60 Tage vor der Geburt des Kindes ausgestellt sein und muss innerhalb des zweiten Lebensjahres eingereicht werden.
Anspruchsberechtigt sind Erziehungsberechtigte, deren Kind zum Zeitpunkt des Antrages um einen Spesenbeitrag seinen meldeamtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Montan hat. Bei Inanspruchnahme dieser Förderung erlischt das Anrecht auf die Reduzierung der Müllgebühr im Sinne der Buchstaben c) und d) des Art. 17 der Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle. Sollten für einige Monate bereits Müllreduzierungen gewährt worden sein oder der Wohnsitz des Kindes erst nach seiner Geburt nach Montan verlegt sein worden, wird bei einem Ansuchen um Spesenbeitrag für waschbare Windelsets der Spesenbeitrag entsprechend reduziert.