Verordnung über die Regelung der Besetzung öffentlichen Grundes und der Gebühr

Die Verordnung regelt die Besetzung von öffentlichen Grund und die entsprechende Gebühr in der Gemeinde Montan a.d.W.

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Veröffentlichungsdatum

29.01.1996

Beschreibung

Die Verordnung regelt das Verfahren für den Antrag, für den Erlass und für die Rücknahme der Konzessionen und der Ermächtigungen zur Besetzuung öffentlichen Grundes sowie die Richtlinien, nach denen die bezüglichen Gebühren anzuwenden und einzuheben sind.

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Steueramt

SANKT BARTHOLOMÄUS STRASSE 15, 39040 MONTAN+39 0471 819774info@montan.eu

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Veröffentlichungsdatum

29.01.1996

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Zuletzt aktualisiert: 28.08.2025, 08:48 Uhr