Vorgaben für die Abgabe von Projekten und Unterlagen:
Abgabetermin: spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin
Es werden nur vollständige Projekte zur Begutachtung auf die Tagesordnung der Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft gesetzt.
Nicht vollständige bzw. nicht korrekte Anträge und Projekte unterliegen im Sinne der Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 9/2018 vorab der Vervollständigung/Berichtigung mit entsprechender Unterbrechung der Verfahrensfristen.
Zudem ist bei der Ausarbeitung der Projekte darauf zu achten, dass diese sowohl urbanistisch als auch bau-, landschafts- und zivilrechtlich zulässige Vorhaben beinhalten, um zu vermeiden, dass Projekte bereits nach deren Einreichung als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen werden müssen.