Der Gemeinderat beschließt:
die Genehmigung der programmatischen Erklärung des neugewählten Bürgermeisters
das Programm für öffentliche Arbeiten
des Jahres- und Mehrjahreshaushaltsplanes und die entsprechenden Abänderungen
der Rechnungsabschlüsse
des Stellenplanes
der Abänderungen des Bauleitplanes der Durchführungs- und Wiedergewinnungspläne und deren Abänderung
der Satzung der Gemeinde und deren Sonderbetriebe
der Verordnungen und die Ordnung der Ämter und Dienste