Verordnung über die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe - 5. Abänderung

Diese Verordnung regelt die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe in Montan a.d.W.

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Veröffentlichungsdatum

20.12.2024

Beschreibung

Die Verordnung legt fest, dass alle Personen, die in bestimmten Unterkünften in Montan a.d.W. übernachten, eine Aufenthaltsabgabe zahlen müssen.
Es gibt Ausnahmen für Minderjährige, Personal und Personen, die aus bestimmten Gründen in der Gemeinde übernachten.
Die Abgabe wird von den Unterkunftsanbietern eingezogen und an die Gemeinde weitergeleitet.

Datei

Kontakt

Steueramt

SANKT BARTHOLOMÄUS STRASSE 15, 39040 MONTAN+39 0471 819774info@montan.eu

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

20.12.2024

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Zuletzt aktualisiert: 27.08.2025, 09:55 Uhr