Die Verordnung legt fest, dass alle Personen, die in bestimmten Unterkünften in Montan a.d.W. übernachten, eine Aufenthaltsabgabe zahlen müssen.
Es gibt Ausnahmen für Minderjährige, Personal und Personen, die aus bestimmten Gründen in der Gemeinde übernachten.
Die Abgabe wird von den Unterkunftsanbietern eingezogen und an die Gemeinde weitergeleitet.