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Hier finden Sie die Wettbewerbsausschreibung und das Teilnahmegesuch
Die Erklärung ist innerhalb des Kalenderjahres einzureichen und ist auch für die darauffolgenden Jahre als gültig zu betrachten, solange sich keine Änderungen ergeben
Die Besitzer und Nutznießer von Häusern und Wohnungen auf dem Gemeindegebiet, die ihren festen Wohnsitz außerhalb der Gemeinde haben, sind verpflichtet, bei der entsprechenden Gemeinde eine eigene Erklärung für jede Liegenschaft einzureichen, falls sie sich im Laufe des Jahres zeitweilig zu touristischen Zwecken dort aufhalten
Zuletzt aktualisiert: 21.08.2025, 16:53 Uhr