Weitere Informationen auf https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1030176
Steuersätze und Freibeträge
Ordentlicher Steuersatz: 0,76%
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Hauptwohnung samt Zubehör (maximal drei Immobilien der Kategorien C/2, C/6 und C/7, davon maximal zwei pro Kategorie)
Steuersatz: 0,40%
Freibetrag: 800,00 Euro
Für die/den dritte/n und alle weiteren Minderjährigen (bis zu 18 Jahren) wird der Freibetrag um jeweils 50,00 € erhöht.
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Wohnungen in kostenloser Nutzungsleihe an Verwandte in gerader Linie oder bis zum zweiten Grad in der Seitenlinie mit meldeamtlichen Wohnsitz und ständigem Aufenthalt
Steuersatz: 0,40%
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Urlaub auf dem Bauernhof und Privatzimmervermietung
Steuersatz: 0,20%
Ausgenommen sind Wohnungen der Katasterkategorien A/1, A/7, A/8 und A/9
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Wohnungen für die Ausführung der Beherbergungstätigkeit der Katastergruppe A
Steuersatz: 0,50%
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Landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude
Gebäude der landwirtschaftlichen Genossenschaften und Gesellschaften, Büros und die für die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer bestimmten Wohnungen
Steuersatz: 0,20%
Ausgenommen sind Wohnungen der Katasterkategorien A/1, A/7, A/8 und A/9
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Gebäude der Katasterkategorien C/1, C/3 und der Katastergruppe D (außer D/5)
Steuersatz: 0,50%
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Zur Verfügung stehende Wohnungen
Steuersatz 1,06%
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Baugründe
Es wird die bebaubare Fläche (in m²) mit einem der aktuellen Verkehrswerten multipliziert.
Verkehrswert für Wohnbauzone: 150,00 €
Verkehrswert für Gewerbezone: 95,00 €
Verkehrswert für Baugrundstücke außerhalb der Wohnbauzonen und der Gewerbezonen: 150,00 €
Steuersatz: 0,76%
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Beschlüsse und Verordnungen:
Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)
Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) - Freibeträge und Steuersätze ab 2023