Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)

Weitere Informationen auf  https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1030176

Steuersätze und Freibeträge 

Ordentlicher Steuersatz: 0,76%

Hauptwohnung samt Zubehör (maximal drei Immobilien der Kategorien C/2, C/6 und C/7, davon maximal zwei pro Kategorie)

Steuersatz: 0,40%

Freibetrag: 800,00 Euro

Für die/den dritte/n und alle weiteren Minderjährigen (bis zu 18 Jahren) wird der Freibetrag um jeweils 50,00 € erhöht.

Wohnungen in kostenloser Nutzungsleihe an Verwandte in gerader Linie oder bis zum zweiten Grad in der Seitenlinie mit meldeamtlichen Wohnsitz und ständigem Aufenthalt

Steuersatz: 0,40%

Urlaub auf dem Bauernhof und Privatzimmervermietung

Steuersatz: 0,20%

Ausgenommen sind Wohnungen der Katasterkategorien A/1, A/7, A/8 und A/9

Wohnungen für die Ausführung der Beherbergungstätigkeit der Katastergruppe A

Steuersatz: 0,50%

Landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude

Gebäude der landwirtschaftlichen Genossenschaften und Gesellschaften, Büros und die für die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer bestimmten Wohnungen

Steuersatz: 0,20%

Ausgenommen sind Wohnungen der Katasterkategorien A/1, A/7, A/8 und A/9

Gebäude der Katasterkategorien C/1, C/3 und der Katastergruppe D (außer D/5)

Steuersatz: 0,50%

Zur Verfügung stehende Wohnungen

Steuersatz 1,06%

Baugründe

Es wird die bebaubare Fläche (in m²) mit einem der aktuellen Verkehrswerten multipliziert.

Verkehrswert für Wohnbauzone: 150,00 €

Verkehrswert für Gewerbezone: 95,00 €

Verkehrswert für Baugrundstücke außerhalb der Wohnbauzonen und der Gewerbezonen: 150,00 €

Steuersatz: 0,76%


Beschlüsse und Verordnungen:

Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)

Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) - Freibeträge und Steuersätze ab 2023


Zuständig

Formulare

DEU